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16.01.2017 Ohne Alternative? Ach was!
Die Risiken und Nebenwirkungen der Unternehmenssteuerreform III
Die Unternehmenssteuerreform? Alternativlos! So tönt es auf allen Kanälen und in allen Landessprachen. Die EU wolle es so. Der Wirtschaftsstandort brauche es so. Sonst würden Zehntausende von Arbeitsplätzen abwandern. Als ob Politik je alternativlos ist! Wenn in einem Abstimmungskampf derart unverhohlen gedroht wird, lohnt sich ein Blick auf das Kleingedruckte und die Nebenwirkungen einer Vorlage.

Da wird zuerst einmal deutlich, dass sich die Gegnerinnen und die Befürworter in einem einig sind: Die Reform reisst grosse Löcher in die öffentlichen Kassen. Die Kantone rechnen, dass ihnen jedes Jahr zwei Milliarden Steuer-Franken fehlen werden. Sie haben darum dem Bund 1,1 Kompensations-Milliarden für die Senkung ihrer Gewinnsteuern abgetrotzt. Nur, der Bund hat diese Milliarde nicht. Er wird sie einsparen müssen. Jedes Jahr von Neuem, auf Kosten der Kantone, der Gemeinden, der Bevölkerung. Ein klassischer Bumerang.

Schon jetzt hat der Bund die Prämienverbilligungen für die Krankenkassen um 75 Millionen Franken gekürzt. Das war erst der Anfang. Ähnlich sieht es bei der Bildung aus, unserem wichtigsten Standortvorteil: Der Bund finanziert zu 100 Prozent die beiden ETHs, zu 20 Prozent die Unis, zu 30 Prozent die Fachhochschulen und zu 25 Prozent die Berufsbildung.

Aber auch dort steht man auf die Bremse: Die Kosten wachsen bereits heute weniger stark als die Anzahl der Studierenden. Der Forschungs- und Bildungsstandort Schweiz wird der grösste Verlierer der Steuerreform sein.

Die Befürworter schwärmen gerne von den Steuer-Werkzeugen dieser Reform, derer sich die Kantone bedienen können, um ihre Firmen bei Laune zu halten. Wie funktionieren diese eigentlich? Dazu wird vornehm geschwiegen.

Hier einige der besonders kreativen Tools:

Firmen können von Teilen ihres Eigenkapitals fiktive Zinskosten abziehen. Kosten also, die sie gar nie bezahlt haben. Das Gegenteil wird von Normalsterblichen verlangt, die eine Wohnung besitzen. Mit dem Eigenmietwert müssen diese ein fiktives Einkommen versteuern, das sie gar nicht erzielen. Die Mehrheit der Kantone und auch der Bundesrat waren strikte gegen diese «zinsbereinigte Gewinnsteuer». Das Bundesparlament wollte es anders.

Zweites Beispiel: Künftig sollen Firmen 150 (!) Prozent der Forschungs- und Entwicklungsausgaben von den Steuern abziehen können. Versuchen Sie das einmal als Privatperson bei den Weiterbildungs- oder Kinderbetreuungskosten: Ihr Steueramt wird zu Recht nur den Kopf schütteln und die Steuererklärung retournieren.

Ähnlich absurd ist das dritte Werkzeug, die Patentbox. Eigentlich ist sie richtig und gut, aber sie wurde zu einer eigentlichen Steuerschlupfhöhle vergrössert, in der auch «nicht patentierbare Erfindungen» gelandet sind, deren Gewinn zu 90 Prozent am Fiskus vorbeigeschoben werden dürfen.

Die Grossaktionäre freut’s: Ihre Dividendeneinkommen, die sie seit der USR II nur noch zur Hälfte versteuern müssen, werden steigen. Während Kleinaktionäre und Arbeitnehmerinnen ihr Einkommen weiterhin zu 100 Prozent versteuern. Das Motto: Nicht Arbeit muss sich lohnen – Reichsein durch Kapital wird belohnt. Oder wie Helmut Hubacher einmal sagte: Nur Reiche können sich einen armen Staat leisten.

In unserer Bundesverfassung steht, dass alle nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden müssen. Dieser Grundsatz wird durch die USR III massiv verletzt.

Kein Arzt würde seinem Patienten ein Medikament mit derart schädlichen Nebenwirkungen verschreiben. In der Politik gibt es zum Glück die Möglichkeit, das Paket an den Absender zurückzuschicken. Auftrag: Nachbessern!
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